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Gemeindeversammlung Thalwil Kinderbetreuung
- Wann: 9. März 2023, eine halbe Stunde vor Beginn und eine halbe Stunde nach Ende der Gemeindeversammlung
- Wo: Kleinkinderraum (Nähe Bushaltestelle Platte), Alte Landstr. 82, 8800 Thalwil
- Alter: ab Kindergartenalter
- Kosten: Kollekte
- Anmeldefrist: 3. März 2023
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ElkiTreff flyer.
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Zusammengefasst heisst das im Schreiben, dass der Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte rückwirkend auf 17. März die finanziellen Ausfälle für Kitas zu 80% entschädigt. Also Gemeinde Thalwil 40% und Kanton Zürich 40%.
Die Entschädigung ist aber keine Direktzahlung an die Eltern sondern an die Kitas. Diese sind dann verantwortlich für die Umsetzung und finanzielle Endgeltung an die Eltern, falls diese bereits ihre Kitabeiträge seit 17. März bezahlt haben. Die restlichen 20% Prozent müssten von den Kitas selbst finanziert werden und es liegt wohl daran, ob die Kitas in dieser momentan angespannten Situation überhaupt die Mittel haben, diese 20% aufzubringen oder Eltern einen solidarischen Verzicht für die restlichen 20% oder sogar für bis gesamthaft ausgefallenen Leistungen aus Solidarität anmelden wollen.
Die Kitas haben vom DLZ Soziales ein Informationsschreiben der Gemeinde erhalten und müssen ihre ausgefallenen Leistungen geltend machen. Hierfür erarbeitet der Kanton ein Antragsformular, das die Kitas erhalten, sobald es erstellt ist.
Das wiederrum heisst, die Regeln sind jetzt klar, aber es braucht vermutlich etwas Zeit, diese umzusetzen.
Zur Zeit gibt es sehr viel Unbekanntes in zum Teil sehr schwierigen Lebenssituationen, sei es im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft, in der Alterspflege, im Schulwesen, in der Verwaltung, in der Politik oder eben im Betreuungswesen. Solche Unsicherheiten bedingen zum Teil schwer auszuhaltendes Abwarten bis Klarheit besteht. Sobald Klarheit besteht, wird fast täglich eine hohe spontane Umsetzungsleistung erbracht. Aber auch diese spontane Leistung soll möglichst gut und durchdacht umgesetzt werden. Es gilt, das auch im Sinne der Solidarität gegenüber den Organisationen und Mitarbeitenden in diesen Organisationen zu berücksichtigen.
Für Fragen zu Öffnung und Endgeltung müssen die Eltern sich nach diesen Entscheidungen und Informationen seitens des Kantons an die Kitas wenden. Ich empfehle aber zu berücksichtigen, dass auch die Kitas ihre Möglichkeiten, ihre Organisation und ihr Vorgehen planen und entwickeln müssen. Das machen sie mit Sicherheit nach bestem Wissen und Gewissen und so schnell wie möglich. Dennoch und vielleicht genau darum können sie (noch) nicht auf alle Fragen und Unsicherheiten eine konkrete Antwort geben können.